Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

 

 

 

 

 

 

 

Wenn man über ein niedriges Einkommen verfügt, kann mann eine Sozialleistung für die Beratungskosten durch einen Rechtsanwalt beantragen. Es kann sowohl zur Rechtsberatung (Beratungshilfe) als auch zur Prozesskosten (Prozesskostenhilfe) angefordert werden.

Die Hilfe wird Personen gewährt, die ein Gerichtsverfahren einleiten möchten, aber aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation nicht über ausreichende Ressourcen verfügen („Bedürftigkeit“).

Um dieses Recht auszuüben, müssen dem Richter das entsprechende Formular und die erforderlichen Anhänge zur Bescheinigung des Einkommens der Person vorgelegt werden. Der Richter beurteilt dann, ob die Grenzwerte eingehalten werden.

Avv. Dr. Martina Orrù