Fitnessstudios haben nicht das Recht, im Falle einer Schließung für Corona monatliche Gebühren abzubuchen oder eine Vertragsverlängerung zu verhängen.
So hat sich das Amtsgericht Papenburg mit einem Urteil vom 28.12.2020 geäußert, das als eines der ersten das Recht anerkennt, die Rückerstattung der auf den Girokonten seiner Mitglieder ungerechtfertigten Beträge zu verlangen und darauf hinzuweisen, dass es keine Voraussetzung gibt, den Vertrag für die Monate der Schließung zu verlängern.
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Avv. Dr. Martina Orrù